Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft, die zum Gemeinwesen beiträgt und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt. Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie.
Hier übernehmen Menschen Verantwortung und gestalten aktiv ihr Lebensumfeld mit. Durch diese gelebte Form der sozialen Teilhabe begreifen sich diese jungen Menschen als ein Teil der Gesellschaft. Sie erwerben wesentliche soziale Kompetenzen und sind in der Lage, nicht nur für sich sondern auch für andere Verantwortung zu übernehmen und zuzupacken.
Ehrenamt in der Jugendarbeit
Die Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit bildet die bundesweit anerkannte Juleica-Schulung. In der 40-stündigen Schulung wird den angehenden Jugendleiter*innen umfangreiches Wissen vermittelt, das sie für ihr ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert.
In ihr Engagement investieren die Jugendleiter*innen viel Zeit. Dazu gehören wöchentliche Nachmittage und Abende im Jugendverband, im Sportverein oder Jugendzentrum, der Besuch von Fortbildungen sowie die Betreuung oder Leitung von Freizeitmaßnahmen am Wochenende oder in den Ferien.
Ehrenamt benötigt Freiräume
Das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit ist nur möglich und mit dem Berufsleben vereinbar, wenn dafür ein zusätzlicher Freiraum geschaffen wird. Hierfür hat das Land Hessen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch [HKJGB] eine Grundlage geschaffen.
Privaten Beschäftigungsstellen, die bezahlte Freistellung nach § 42 HKJGB gewähren, erstattet das Land Hessen die bei der Freistellung entstandenen Kosten für die Fortzahlung der Entgelte. Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen gilt analog ein Erlass des Hessischen Innenministeriums.
Weitere Informationen
- § 42 HKJGB Anspruch auf Freistellung
- Erlass für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
- Freistellungsantrag Sonstige Träger ohne Landesorganisation im MTK
- Freistellungsantrag Sportjugend
- Freistellung Ev. Jugend in Hessen
- Freistellungsantrag DLRG-Jugend
- Freistellungsantrag Jugendfeuerwehr
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Regierungspräsidium Gießen
- Antrag Lohnkostenerstattung Arbeitgeber